Zertifizierte Innungsbetriebe dürfen die e-Marke nutzen. Die e-Marke ist ein geschütztes Warenzeichen, das nur mit Nachweis der entsprechenden
Qualifikation genutzt werden darf und die Betriebe als besonders kompetent dem Kunden gegenüber ausweist. Bevor die e-Marke genutzt werden darf, muss der Fachbetrieb verschiedene Auskünfte
erteilen und die geforderten Nachweise erbringen.